Ein Diamant aus der Asche eines Toten. Was zunächst bizarr klingt, ist wirklich möglich. Bei der Diamantbestattung werden Teile der kremierten Überreste eines Toten in einen synthetischen Diamanten gepresst. Die Familie des Verstorbenen hat so eine visuelle und greifbare Erinnerung.
Wie entsteht der Gedenk-Diamant?
Eine Diamantbestattung setzt eine besondere Art der Feuerbestattung voraus. Benötigt wird dafür nur ein Teil der Asche. Der sogenannte amorphe Kohlenstoff. Damit dieser gewonnen wird, muss die Verbrennung unter einer Temperatur von 800 bis 950 Grad Celsius erfolgen. Aus der üblichen Kremationsasche, die bei Temperaturen über 1.200 Grad entsteht, kann kein Diamant gepresst werden. Im Prozess der Diamantbestattung werden zunächst die amorphen Kohlenstoffe von der restlichen Asche getrennt. Letztere wird üblicherweise in einem Urnengrab bestattet.
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Über einen Zeitraum von vier bis acht Wochen wird der amorphe Kohlenstoff dann unter extremem Druck zu einem Diamanten gepresst. Durch die Umwandlung der amorphen Kohlenstoffe in Diamantkristalle wird ein Rohdiamant gezüchtet. Dieser kann je nach Wunsch der Auftraggeber in die typische Diamantform geschliffen werden. Spezielle Form-Wünsche wie ein Brilliant, ein Herz oder eine ovale Ausführung sind ebenso möglich.

Für die Herstellung eines Diamanten werden etwa 500 Gramm Asche benötigt. Ein Saphir oder Rubin kann aus ungefähr 100 Gramm amorphen Kohlenstoffs hergestellt werden. Oxide wie Eisen oder Chrom ermöglichen Farbwünsche des Diamants. Das Karat, also die Größe des Steins, sind unterschiedlich. Jeder Diamant ist ein Unikat.
Auch die Pressung mehrerer Diamanten aus der Asche eines Toten ist möglich. Dafür muss genügend amorpher Kohlenstoff vorhanden sein. Wenn mehr als ein Hinterbliebener den Verstorbenen durch einen Stein in Erinnerung behalten möchte, sind „Familiendiamanten“ die Möglichkeit, diese besondere Form des Erinnerns zu teilen.
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Ein Schmuckstück aus dem Diamanten bietet die Möglichkeit, das Andenken an den Verstorbenen als Ohrring oder Kettenanhänger zu tragen und den Menschen so auf besondere Weise in Erinnerung zu halten. Nach der Fertigstellung erhalten die Trauernden neben dem wertvollen Erinnerungsstück sogar ein Echtheitszertifikat.
Diamantbestattung in Deutschland – Die rechtliche Lage
In einigen Ländern ist jedoch eine Diamantenbestattung aufgrund der Bestattungspflicht und des Friedhofzwangs nicht erlaubt. Einige Vorschriften besagen, dass Verstorbene in offiziellen Gräbern bestattet werden müssen. In der Schweiz oder in den Niederlanden finden Sie jedoch entsprechende europäische Anbieter. Dort kann ein Diamant legal aus der Asche von Verstorbenen hergestellt werden.
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Alternativ dazu bietet sich ein Erinnerungsdiamant aus Kreatin, einem Bestandteil der menschlichen Haare, an. Dieser Diamant kann von den Haaren eines Lebenden angefertigt werden. Dabei werden zirka zehn Gramm Haare für die Gewinnung amorphen Kohlenstoffs verkohlt. Daraus wird der gewünschte Diamant gezüchtet. Die Herstellung dieser Diamanten ist in fast allen Ländern legal.